Rückgaberecht für preiswerte Markenprodukte von Außenleuchten nach Fernabsatzgesetz

Wir gewähren unserer Kundschaft auf alle hier angebotenen Markenprodukte ein einmonatiges Rückgaberecht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Markenartikel keine Gebrauchsspuren aufweist. Optimal wäre, wenn Sie die gekaufte Artikel wieder in den Original Karton verpacken. Bitte die Ware so verpacken, dass diese beim Rücktransport nicht beschädigt wird. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Abholtermin. Bitte keine Ware unfrei an uns zurücksenden. Bei der Benutzung des Rückgaberechts entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Bitte legen Sie der Rücksendung eine Kopie der Originalrechnung und Ihre Bankverbindung bei. Nach Wareneingang überweisen wir Ihnen umgehend den Rechnungsbetrag für die bereits bezahlten Außenlampen an das von Ihnen angegebene Konto. Sollten Sie einen Warenumtausch wünschen, ist dies separat auf einem der Rücklieferung beiliegendem Zettel zu vermerken. Nähere Informationen finden Sie hierzu auch unter Widerrufsrecht.

Außenlampen zu günstigen Preisen mit Gutscheinen

Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Käufer heutzutage gut beraten ist, im Internet nach Angeboten für die von ihm gewünschten Außenlampen zu suchen. Hier findet er im wirklichen Sinne des Wortes ein Sortiment, mit dem auch das größte Einkaufszentrum einfach nicht mitziehen kann. Anstatt der Anfahrt mit Auto oder Bus kann er ganz bequem von zuhause, uneingeschränkt durch lokale Öffnungszeiten, die Finger auf dem Keyboard die Sucharbeit übernehmen lassen. Der größte Bonus jedoch ist die Möglichkeit zum unkomplizierten Preisvergleich und günstigen Preisen, die durch den Einsatz von spezifischen Internet-Rabatten und Gutscheinen oft sogar noch einmal reduziert werden können. "Richtige" Geschäfte mit ihren Gebäude- und Personalkosten können da einfach nicht konkurrieren. Was passiert aber, wenn das bestellte Schnäppchen bei Lieferung nicht den Vorstellungen entspricht? Schließlich kann ein Internet-Käufer die Außenlampen vor dem Kauf nicht "inspizieren". Muss er, im Gegenzug für günstige Preise, bei den von ihm gewünschten Artikeln möglicherweise Kompromisse eingehen?

Danach wird auch gesucht:

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Interneteinkäufe das sogenannte E-Commerce einer Wandleuchte

Der Gesetzgeber antwortet zu dieser Frage mit "nein". Interneteinkäufe unterliegen (zumindest in Deutschland), genauso wie postalische oder telefonische Bestellungen, dem sogenannten Fernabsatzgesetz. Dieses Gesetz wurde im Juni 2010 aktualisiert, um den besonderen Anforderungen der sogenannten "E-Commerce" Rechnung zu tragen. In der neuen Fassung des Fernabsatzgesetzes ist ausdrücklich bestimmt, dass ein Käufer eine erhaltene Wandleuchte innerhalb von zwei Wochen zurücksenden kann, ohne hierfür dem Verkäufer gegenüber seine Gründe angeben zu müssen. Der Verkäufer ist dann zur Rückerstattung des Kaufpreises verpflichtet. Bei einem Warenwert von über 40,-- Euro müssen zuzüglich die Kosten der Rücksendung erstattet werden. Die Rückgabefrist für Ware von Online-Shops beginnt mit dem Erhalt der Ware. Wie bei jeder Regel, gibt es jedoch beim Rückgaberecht für den Käufer auch Ausnahmen. Darunter fallen vor allem Lebensmittel und verderbliche Waren. Dass Mediaträger, deren Schutzhülle schon entfernt wurde, nicht zurückgegeben werden können, sollte eigentlich als selbstverständlich angesehen werden. Im Bezug auf andere mögliche Ausnahmen sollte im Zweifelsfall der genaue Text des Bundesgesetzbuches (besonders § 312 und §§ 355 - 357) zu Rate gezogen werden.

Wo kann man hochwertige Außenbeleuchtungen bestellen?

Rückgaberecht für preiswerte Markenprodukte von Außenleuchten nach Fernabsatzgesetz - aus dem Cenator® Sortiment können Sie einfach im Onlineshop bestellen. Oberhalb dieser Informationsseite finden Sie den Online-Shopzugang - der Sie zu allen angebotenen Außenbeleuchtungen führt und Ihnen einen Gesamtübersicht über alle Außenleuchten bietet.